top of page
Leistungsberechtigung §§ 7-9-SGB II
Dieser Service ist nicht verfügbar. Für weitere Infos bitte Kontakt aufnehmen.

Vorläufige Bewilligung im SGB II

§ 41a SGB II

Beendet
210 Euro
Online (Zoom)

Freie Plätze


Beschreibung

Die vorläufige Bewilligung von Leistungen nach § 41a SGB II ist mehr als eine Übergangslösung – sie entscheidet über Zeiträume, Prognosen und rechtsichere Bescheide. Dieses Seminar vermittelt Ihnen die rechtlichen Grundlagen der vorläufigen Bewilligung sowie deren Festsetzung und Änderungsbescheide. Anhand typischer Fallkonstellationen lernen Sie praxisnah, wie Sie Prognoseentscheidungen korrekt erstellen und rechtssichere Endfestsetzungen vornehmen.


Kontaktangaben

+49 175 826 1746

kontakt@praxis-akademie-sgbii.de

Poststraße 6, Dortmund-Innenstadt-West, Germany


bottom of page