Koalitionsvertrag 2025: Geplante Veränderungen bei Bürgergeld und SGB II
- battardmyriam
- 15. März
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 17. Apr.
Mit dem am 9. April 2025 vorgelegten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD setzen die Regierungsparteien einen klaren Kurswechsel im Bereich der Grundsicherung. Zahlreiche Elemente des Bürgergelds, das erst vor wenigen Jahren eingeführt wurde, sollen neu ausgerichtet werden. Die Koalition spricht dabei ausdrücklich von einer „Neuen Grundsicherung“ – ein Begriff, der für mehr steht als nur eine Namensänderung.

Neue Leitlinien im SGB II: Rückkehr zu mehr Verbindlichkeit
In Abschnitt 1.2 des Koalitionsvertrages („Arbeit und Soziales“) kündigen die Koalitionsparteien an, dass das Bürgergeld durch eine „Neue Grundsicherung“ ersetzt werden soll. Diese neue Form der Grundsicherung orientiert sich – laut Vertrag – wieder stärker am „Fördern und Fordern“ und soll Erwerbsfähige gezielter in Arbeit bringen. Die Beteiligten betonen dabei, dass „Arbeit Vorrang haben muss“ (S. 15) und Integration in Beschäftigung „die beste Form der Armutsvermeidung“ sei.
Leistungsmissbrauch vorbeugen – Verbindlichkeit erhöhen
Ein weiterer Fokus liegt auf der „Vermeidung von Fehlanreizen“ (S. 16). Hier plant die Koalition, neue Regelungen einzuführen, die eine stärkere Mitwirkungspflicht beinhalten. Auch die Möglichkeit von Sanktionen bei Pflichtverletzungen soll – wie es im Vertrag heißt – „konsequent angewendet“ werden. Diese Ankündigung markiert eine klare Abkehr vom bisher eher beratungsorientierten Ansatz und kündigt ein Umdenken in der Praxis der Leistungserbringung an.
Einkommens- und Vermögensprüfung: Präziser und gezielter
Neben der Mitwirkungspflicht wird auch bei der Vermögens- und Einkommensprüfung nachgeschärft. In den Ausführungen zur Leistungsgewährung heißt es, dass die Bedürftigkeitsprüfung wieder „realitätsnäher ausgestaltet“ werden soll (S. 16). Die bisher geltenden großzügigen Freibeträge aus der Einführungsphase des Bürgergelds sollen überprüft und angepasst werden, um die Leistungen auf wirklich Bedürftige zu konzentrieren.
Fazit zum Koalitionsvertrag im SGB II: Kurswechsel mit Signalwirkung
Der Koalitionsvertrag 2025 setzt deutliche Signale: Mehr Verbindlichkeit, mehr Kontrolle, mehr Anreiz zur Aufnahme von Arbeit. Gleichzeitig soll die „Neue Grundsicherung“ weiterhin eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen – jedoch unter klareren Voraussetzungen. Auch wenn noch keine konkreten Gesetzesformulierungen vorliegen, zeigt der Vertrag, wohin die Reise geht.
Die praktische Umsetzung bleibt abzuwarten – gerade für Jobcenter, Integrationsfachkräfte und Maßnahmeträger sind die angekündigten Änderungen jedoch richtungsweisend. Es empfiehlt sich, die Entwicklung aufmerksam zu begleiten und frühzeitig Konzepte für die Beratungspraxis und Eingliederungsarbeit zu überarbeiten.
Den vollständigen Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 finden Sie hier:
Mitarbeiterschulungen als Schlüssel: Aktuelles Wissen zu aktuellen Themen
Die angekündigten Änderungen unterstreichen, wie wichtig es ist, auf dem aktuellen Stand zu bleiben – insbesondere in der Arbeitspraxis vor Ort. Mitarbeiterschulungen werden damit zu einem zentralen Instrument, um sich fachlich sicher im künftigen Rechtsrahmen zu bewegen.
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Alle Formate werden laufend aktualisiert – mit Blick auf die politische Entwicklung und die konkrete Rechtsanwendung. So bleiben Fachkräfte gut vorbereitet – ganz gleich, wie sich die Neue Grundsicherung im Detail ausgestaltet.
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