Seminar SGB II - Mitarbeiterschulung
Leistungsberechtigte Personenkreise SGB II, XII und IX
– Prüfung der sozialen Leistungen
Wer hat Anspruch auf welche Leistung – und warum?
Die systemübergreifende Abgrenzung der leistungsberechtigten Personenkreise zwischen SGB II, SGB XII und SGB IX gehört zu den anspruchsvollsten Prüfungen in der Sozialleistungssachbearbeitung. Erwerbsfähigkeit, dauerhafte volle Erwerbsminderung, Alter, Behinderung – jede dieser Kategorien steuert das zuständige Leistungssystem.
Dieses Seminar vermittelt eine strukturierte, rechtssichere Herangehensweise an die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen nach § 19 SGB II, §§ 19, 27 ff., 41 ff. SGB XII sowie §§ 90 ff. SGB IX. Dabei steht nicht die isolierte Normbetrachtung im Vordergrund, sondern das systematische Verständnis der Schnittstellen und Vorrang-Nachrang-Beziehungen.
Ein zentrales Element des Seminars ist die Arbeit mit einem durchgehenden „Metabeispiel“, das sich im Verlauf praxisnah weiterentwickelt – etwa durch Veränderungen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, das Heranwachsen von Kindern oder neue Unterstützungsbedarfe. So werden die rechtlichen Zusammenhänge anschaulich und unmittelbar auf die Praxis übertragbar.
Ziel ist es, Personenkreise sicher einzuordnen und Leistungszuständigkeiten nachvollziehbar und rechtlich belastbar zu bestimmen.
Zu den Seminarinhalten
Angebot
Code....................S6521
Typ.........................Seminar
Dauer.....................2 Tage
jeweils 13.00 - 16.00 Uhr
Preis.......................210 €* (Ust. - befreit)
Ort.........................Online (Zoom)
Hinweise zur Onlineteilnahme
*Beachten Sie die Hinweise zu Rabatt- und Sonderkonditionen in den Teilnahmebedingungen
Seminarinhalte
Anspruch nach § 19 SGB II
Bürgergeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Bürgergeld für nichterwerbsfähige Angehörige
Systemabgrenzungsfunktion der Erwerbsfähigkeit nach §§ 7, 8 SGB II
Verfahren zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit nach § 44a SGB II
Aktuelle Reformbestrebungen („28er-Vorschlag“)
Anspruch nach §§ 19 I, 27 ff. SGB XII
Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) als Auffangexistenzsicherung
Kein fest definierter Personenkreis im SGB XII
§ 21 Abs. 1 SGB XII: Kein Anspruch bei Zuständigkeit des SGB II
Systematische Überleitung zur Prüfung des SGB II
Anspruch nach §§ 19 II, 41 ff. SGB XII
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GS)
Vorrang der GS gegenüber der HLU (§ 19 II S. 2 SGB XII)
Abgrenzung zwischen HLU und GS
Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung nach § 45 SGB XII
Privilegierungswirkung der Grundsicherung
Anspruch nach §§ 90 ff. SGB IX – Grundzüge
Drei Varianten des Personenkreises nach § 99 SGB IX
wesentliche Behinderung
von wesentlicher Behinderung bedroht
andere BeeinträchtigungUnterschied zwischen gebundenem Anspruch und Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung
Einordnung in das Gesamtsystem der sozialen Leistungen
Zielgruppe
Mitarbeitende im Jobcenter oder in Sozialbehörden mit ersten Kenntnissen im Leistungsrecht
Quereinsteiger:innen mit fachlichem Bezug zum Sozialrecht
Fachkräfte im Leistungsbereich, die ihr Verständnis für systemübergreifende Zusammenhänge vertiefen möchten
Mitarbeitende, die ihre Kenntnisse in der Abgrenzung von Zuständigkeiten zwischen SGB II, SGB XII und SGB IX erweitern wollen
Methoden
Systematische Darstellung der Anspruchsprüfungen
Verknüpfung von Theorie und Praxis
Strukturierte Prüfschemata
Kollegialer Austausch und Fallanalyse
Entwicklung eines „Metabeispiels“, das sich im Seminarverlauf realitätsnah weiterentwickelt (z. B. Trennung einer Bedarfsgemeinschaft, Heranwachsen von Kindern, Krankheit, Unterstützungsbedarf)
Materialien
Handout zur Veranstaltung
Zugang zur Informationsplattform mit weiterführenden Infos insb. zu Leistungsminderungen
Kontakt
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Tel.: +49 160 1182 687
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Personenkreise richtig einordnen
Soziale Leistungen folgen keiner isolierten Logik – sie greifen ineinander.
Wer Personenkreise sauber prüft, verhindert Zuständigkeitskonflikte und schafft Klarheit für alle Beteiligten.
Denn am Ende geht’s darum, Menschen dem richtigen Leistungssystem zuzuordnen – und Entscheidungen auf ein tragfähiges rechtliches Fundament zu stellen.



