Seminar SGB II - Mitarbeiterschulung
Privilegiertes Einkommen im SGB II
– § 11a SGB II
Welche Einnahmen zählen zum Einkommen – und welche sind ganz oder teilweise privilegiert?
Die Bewertung privilegierter Einkommensarten nach § 11a SGB II stellt selbst erfahrene Mitarbeitende vor Unsicherheiten. Dieses kompakte Seminar bringt Klarheit: Es vermittelt die rechtlichen Grundlagen und bietet eine systematische Übersicht über nicht bzw. nur anteilig anrechenbare Einkünfte. So entsteht Sicherheit für die tägliche Arbeit in der Leistungsgewährung.
Zu den Seminarinhalten
Angebot
Code....................S4733
Typ.........................Seminar
Dauer.....................09.00 - 11.00 Uhr
Preis.......................155 €* (Ust. - befreit)
Ort.........................Online (Zoom)
Hinweise zur Onlineteilnahme
*Beachten Sie die Hinweise zu Rabatt- und Sonderkonditionen in den Teilnahmebedingungen
Seminarinhalte
Rechtliche Einordnung der Thematik
Grundlagen zur Einkommensdefinition nach § 11a SGB II
Abgrenzung zwischen Einkommen, privilegiertem Einkommen und Vermögen
Überblick privilegierter Einkommensarten
Gesetzlich benannte, nicht anrechenbare Einnahmen
Einkünfte mit teilweiser Anrechnung oder besonderem Freibetrag
Besondere Fallgruppen und häufige Fehlerquellen
Zielgruppe
Langjährige Mitarbeitende im Leistungsbereich
Sachbearbeitende mit Erfahrung in der Einkommensprüfung
Fachkräfte, die ihre Kenntnisse gezielt auffrischen möchten
Methoden
Fachlicher Input und Theorievermittlung
Praxisnahe Fallbeispiele und Leitfäden
Gruppenarbeiten und interaktive Diskussionen
Erfahrungsaustausch und Fragerunden
Materialien
Handout zur Veranstaltung
Kontakt
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
kontakt@praxis-akademie-sgbii.de
Tel.: +49 160 1182 687
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular:
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Nicht alles, was wie Einkommen aussieht, wird auch angerechnet – und genau darin liegt die Herausforderung.
Nicht jedes Einkommen ist gleich zu behandeln – und kleine Fehler können große Auswirkungen haben.
Wer privilegierte Einkünfte korrekt erkennt, handelt nicht nur rechtssicher, sondern auch fair.
Denn am Ende geht’s darum, Leistungen richtig zu berechnen – und Vertrauen zu schaffen.



