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Seminar SGB II - Mitarbeiterschulung

Vorläufige Bewilligung im SGB II

– § 41a SGB II

Die vorläufige Bewilligung von Leistungen nach § 41a SGB II ist mehr als eine Übergangslösung – sie entscheidet über Zeiträume, Prognosen und rechtsichere Bescheide.


Dieses Seminar vermittelt Ihnen die rechtlichen Grundlagen der vorläufigen Bewilligung sowie deren Festsetzung und Änderungsbescheide. Anhand typischer Fallkonstellationen lernen Sie praxisnah, wie Sie Prognoseentscheidungen korrekt erstellen und rechtssichere Endfestsetzungen vornehmen.

Zu den Seminarinhalten

Angebot

Code....................S4660


Typ.........................Seminar


Dauer.....................08.30 - 16.00 Uhr


Preis.......................210 €* (Ust. - befreit)


Ort.........................Online (Zoom)

Hinweise zur Onlineteilnahme

*Beachten Sie die Hinweise zu Rabatt- und Sonderkonditionen in     den Teilnahmebedingungen

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Vorläufige Bewilligung im SGB II

Beendet

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Seminarinhalte

  • Rechtliche Einordnung der Thematik
    Wir beleuchten die Rechtsgrundlage für eine vorläufige Bewilligung

  • Anwendungsbeispiele
    Wann vorläufig – wann endgültig?

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  • Bedarfsdeckende Bemessung von Leistungen
    Was bedeutet das konkret?

  • Prognoseerstellung
    Wie macht man es richtig?

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  • Änderungsbescheide bei vorläufiger Bewilligung
    Was sollte man hierzu unbedingt beachten?

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  • Endgültige Festsetzung
    Was ist hierbei zu beachten?

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  • Aktuelle Rechtsprechung
    Gibt es Neuigkeiten?

Zielgruppe

  • Mitarbeitende der Leistungssachbearbeitung im SGB II

  • Fachkräfte mit Verantwortung für Bescheidung und Endfestsetzung

  • Organisationen, die Mitarbeitende zu prognose‑ oder bewilligungsrelevanten Fragen schulen möchten

Methoden

  • Fachlicher Input mit Schwerpunkt Recht und Praxis

  • Fallarbeit mit realen Konstellationen aus der Leistungspraxis

  • Gruppen‑ oder Einzelarbeit zur Fallreflexion und Strategieentwicklung

  • Kollegialer Austausch zu Handlungsmöglichkeiten und Bescheidpraxis

Materialien

  • Handout zur Veranstaltung

Lehrkraft

Dozentin Sonja Müller

Zertifikat

Alle Teilnehmenden erhalten

ein qualifiziertes Zertifikat. 

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Kontakt

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

kontakt@praxis-akademie-sgbii.de

Tel.: +49 160 1182 687

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular: 

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Vorläufig ist nicht gleich unsicher – und wer richtig bewilligt, schafft Klarheit von Anfang an.

Vorläufig zu bewilligen heißt nicht unsicher entscheiden – im Gegenteil: Es braucht klare Kriterien und fundierte Prognosen. Wer im Jobcenter sicher handelt, stellt nicht nur Verfahren auf, sondern Gewährleistung von Leistung. Denn am Ende geht’s darum, Entscheidungen zu treffen – die heute wirken und morgen Bestand haben.

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