Seminar SGB II - Mitarbeiterschulung
Vorläufige Bewilligung im SGB II
– § 41a SGB II
Die vorläufige Bewilligung von Leistungen nach § 41a SGB II ist mehr als eine Übergangslösung – sie entscheidet über Zeiträume, Prognosen und rechtsichere Bescheide.
Dieses Seminar vermittelt Ihnen die rechtlichen Grundlagen der vorläufigen Bewilligung sowie deren Festsetzung und Änderungsbescheide. Anhand typischer Fallkonstellationen lernen Sie praxisnah, wie Sie Prognoseentscheidungen korrekt erstellen und rechtssichere Endfestsetzungen vornehmen.
Zu den Seminarinhalten
Angebot
Code....................S4660
Typ.........................Seminar
Dauer.....................08.30 - 16.00 Uhr
Preis.......................210 €* (Ust. - befreit)
Ort.........................Online (Zoom)
Hinweise zur Onlineteilnahme
*Beachten Sie die Hinweise zu Rabatt- und Sonderkonditionen in den Teilnahmebedingungen
Seminarinhalte
Rechtliche Einordnung der Thematik
Wir beleuchten die Rechtsgrundlage für eine vorläufige Bewilligung
Anwendungsbeispiele
Wann vorläufig – wann endgültig?
Bedarfsdeckende Bemessung von Leistungen
Was bedeutet das konkret?
Prognoseerstellung
Wie macht man es richtig?
Änderungsbescheide bei vorläufiger Bewilligung
Was sollte man hierzu unbedingt beachten?
Endgültige Festsetzung
Was ist hierbei zu beachten?
Aktuelle Rechtsprechung
Gibt es Neuigkeiten?
Zielgruppe
Mitarbeitende der Leistungssachbearbeitung im SGB II
Fachkräfte mit Verantwortung für Bescheidung und Endfestsetzung
Organisationen, die Mitarbeitende zu prognose‑ oder bewilligungsrelevanten Fragen schulen möchten
Methoden
Fachlicher Input mit Schwerpunkt Recht und Praxis
Fallarbeit mit realen Konstellationen aus der Leistungspraxis
Gruppen‑ oder Einzelarbeit zur Fallreflexion und Strategieentwicklung
Kollegialer Austausch zu Handlungsmöglichkeiten und Bescheidpraxis
Materialien
Handout zur Veranstaltung
Kontakt
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Tel.: +49 160 1182 687
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Vorläufig ist nicht gleich unsicher – und wer richtig bewilligt, schafft Klarheit von Anfang an.
Vorläufig zu bewilligen heißt nicht unsicher entscheiden – im Gegenteil: Es braucht klare Kriterien und fundierte Prognosen. Wer im Jobcenter sicher handelt, stellt nicht nur Verfahren auf, sondern Gewährleistung von Leistung. Denn am Ende geht’s darum, Entscheidungen zu treffen – die heute wirken und morgen Bestand haben.



