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Kooperationsplan und Schlichtungsverfahren
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Ermessen im SGB II

Handlungsspielräume im Leistungsbereich

Beendet
395 Euro
Online (Zoom)

Freie Plätze


Beschreibung

Nicht alle Leistungen im SGB II sind automatisch gewährt — viele sind als sogenannte Ermessensleistungen ausgestaltet. Das heißt: Die Entscheidung liegt im Ermessen des Jobcenters. Ob etwa Leistungen zur Eingliederung, Zuschüsse oder Sonderhilfen bewilligt werden, hängt von der Einzelfallprüfung ab. Dieses Seminar vermittelt, welche Ermessensspielräume bestehen, worauf bei der Bewertung und Entscheidung zu achten ist und wie Sie Entscheidungen nachvollziehbar und rechtssicher begründen.


Kontaktangaben

+49 175 826 1746

kontakt@praxis-akademie-sgbii.de

Poststraße 6, Dortmund-Innenstadt-West, Germany


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