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Ermessen im SGB II
Handlungsspielräume im Leistungsbereich
BeendetBeendetOnline (Zoom)
395 Euro
395 €
Freie Plätze
Beschreibung
Nicht alle Leistungen im SGB II sind automatisch gewährt — viele sind als sogenannte Ermessensleistungen ausgestaltet. Das heißt: Die Entscheidung liegt im Ermessen des Jobcenters. Ob etwa Leistungen zur Eingliederung, Zuschüsse oder Sonderhilfen bewilligt werden, hängt von der Einzelfallprüfung ab. Dieses Seminar vermittelt, welche Ermessensspielräume bestehen, worauf bei der Bewertung und Entscheidung zu achten ist und wie Sie Entscheidungen nachvollziehbar und rechtssicher begründen.
Kontaktangaben
+49 175 826 1746
kontakt@praxis-akademie-sgbii.de
Poststraße 6, Dortmund-Innenstadt-West, Germany
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