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Vorrangige Leistungen §12a SGB II
Rechtssicher entscheiden
Beginnt am: 19. März 2026Beginnt am: 19. März 2026Online (Zoom)
210 Euro
210 €
Freie Plätze
Beschreibung
Die Prüfung vorrangiger Leistungen ist eine gesetzliche Pflicht nach § 12a SGB II – und ein zentraler Bestandteil der Leistungsgewährung. Wer hier sorgfältig arbeitet, schafft rechtssichere Bescheide, vermeidet Doppelleistungen und nutzt vorhandene Ressourcen im Sozialsystem. Dieses Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen und gibt einen systematischen Überblick über alle relevanten vorrangigen Leistungen. Es zeigt, wann eine Antragstellung erforderlich ist, wie die Hilfebedürftigkeit korrekt berechnet wird und welche Sonderfälle – etwa bei Auszubildenden – zu beachten sind.
Bevorstehende Sessions
Kontaktangaben
+49 175 826 1746
kontakt@praxis-akademie-sgbii.de
Poststraße 6, Dortmund-Innenstadt-West, Germany
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