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Aufsuchendes Fallmanagement SGB II

Vorrangige Leistungen §12a SGB II

Rechtssicher entscheiden

Beginnt am: 19. März 2026
210 Euro
Online (Zoom)

Freie Plätze


Beschreibung

Die Prüfung vorrangiger Leistungen ist eine gesetzliche Pflicht nach § 12a SGB II – und ein zentraler Bestandteil der Leistungsgewährung. Wer hier sorgfältig arbeitet, schafft rechtssichere Bescheide, vermeidet Doppelleistungen und nutzt vorhandene Ressourcen im Sozialsystem. Dieses Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen und gibt einen systematischen Überblick über alle relevanten vorrangigen Leistungen. Es zeigt, wann eine Antragstellung erforderlich ist, wie die Hilfebedürftigkeit korrekt berechnet wird und welche Sonderfälle – etwa bei Auszubildenden – zu beachten sind.


Bevorstehende Sessions


Kontaktangaben

+49 175 826 1746

kontakt@praxis-akademie-sgbii.de

Poststraße 6, Dortmund-Innenstadt-West, Germany


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