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Fachsprechstunde SGB II: monatliche Fachbegleitung

24. Aug.
5 Min. Lesezeit

Fortbildung im Jobcenter folgt meistens einem festen Muster: Ein Thema wird identifiziert, ein Seminar gebucht, ein Tag investiert – und danach geht der Betrieb weiter. Das funktioniert gut, solange der Bedarf klar umrissen ist. Es funktioniert schlecht, wenn sich die Fragen schneller ändern als der Fortbildungsplan.


Genau das ist derzeit die Regel. Gesetzesänderungen wollen interpretiert werden. Auswertungen aus der Fachaufsicht zeigen, wo Unsicherheiten bestehen. Und Fragen häufen sich – oft genau dann, wenn keine Zeit für eine gründliche Aufarbeitung bleibt.


Die Fachsprechstunde SGB II setzt hier an: einmal im Monat, zwei bis drei Stunden online, mit einer erfahrenen Lehrkraft. Nicht nach einem vorgegebenen Curriculum, sondern konsequent an dem ausgerichtet, was Ihr Haus gerade wirklich beschäftigt.







Für wen sich das Format eignet


Die Fachsprechstunde richtet sich an Jobcenter, die Qualitätssicherung nicht als punktuelle Maßnahme verstehen, sondern als laufenden Prozess. Sie ist als dauerhafte Begleitung angelegt und wird in der Regel im Rahmen einer Jahresvereinbarung gebucht – einmal im Monat über zwölf Monate. Das schafft von Anfang an Verlässlichkeit und Planbarkeit.


Sinnvoll ist das Format insbesondere dann, wenn eine der folgenden Situationen zutrifft:


  • Der fachliche Bedarf wechselt schneller, als sich Seminare planen lassen – etwa bei laufenden Gesetzesänderungen.

  • Die Fachaufsicht hat wiederkehrende Fehlerquellen identifiziert, für die es keinen eigenen Seminartitel gibt.

  • Ein Team soll fachlich zusammenwachsen, statt einzelne Mitarbeitende punktuell zu schulen.

  • Neue oder quereinsteigende Mitarbeitende brauchen über einen längeren Zeitraum eine feste fachliche Anlaufstelle.

  • Teamleitungen und Fachaufsicht wollen selbst fachlich am Ball bleiben – das Format eignet sich ausdrücklich auch für diese Zielgruppe.


Wie eine Veranstaltung abläuft


Jeder Termin gliedert sich in zwei aufeinander aufbauende Teile.


Im Vorgespräch stimmen sich Jobcenter und Lehrkraft im Vorfeld ab. Dabei werden die inhaltlichen Schwerpunkte des jeweiligen Termins festgelegt: Was beschäftigt die Mitarbeitenden aktuell? Was hat die Fachaufsicht zuletzt aufgeworfen? Welche Themen oder Fälle sollen besprochen werden? Diese Abstimmung ist der Kern des Formats – sie stellt sicher, dass jeder Termin tatsächlich das adressiert, was gerade relevant ist. Die Vorbereitungsleistung der Lehrkraft ist im vereinbarten Preis enthalten.


Die Veranstaltung selbst findet online statt und dauert zwei bis drei Stunden. Individuelle Vereinbarungen für Präsenzveranstaltungen oder für kürzere beziehungsweise längere Zeiträume sind möglich. Auf Basis der vorangegangenen Abstimmung führt die Lehrkraft gezielt durch die vereinbarten Themen – strukturiert, fachlich fundiert und mit direktem Praxisbezug. Die Benennung der Teilnehmenden obliegt dem Jobcenter; die maximale Teilnehmerzahl wird individuell besprochen.


Merkmal

Ausgestaltung

Turnus

einmal im Monat, in der Regel als Jahresvereinbarung über zwölf Monate

Dauer

zwei bis drei Stunden, individuelle Abweichungen möglich

Format

online; Präsenz nach individueller Vereinbarung

Vorbereitung

Vorgespräch zur Schwerpunktsetzung, im Preis enthalten

Teilnehmende

Benennung durch das Jobcenter, Höchstzahl individuell

Lehrkraft

in der Regel eine feste Lehrkraft je Rahmenvertrag


Die Lehrkräfte


Die Fachsprechstunden werden durch erfahrene Lehrkräfte durchgeführt. Es sind Praktikerinnen und Praktiker, die das SGB II nicht aus Lehrbüchern kennen, sondern aus jahrelanger Praxis, Beratungs- und Schulungstätigkeit – nah an der Rechtspraxis und nah an den Realitäten des Jobcenters.


Für jeden Rahmenvertrag wird in der Regel eine feste Lehrkraft eingeplant. Das schafft Kontinuität: Sie kennt das Jobcenter, die internen Abläufe und die laufenden Themen und kann von Termin zu Termin gezielt darauf aufbauen.


Bei Bedarf besteht darüber hinaus die Möglichkeit, für ausgewählte Spezialthemen ergänzend eine Lehrkraft mit besonderer Fachtiefe hinzuzuziehen – etwa für Ausländerrecht im SGB II oder für komplexe Fragen rund um Selbstständigkeit. Dies erfolgt in Abstimmung mit der Praxis Akademie SGB II und richtet sich nach der jeweiligen Verfügbarkeit.


Mögliche Themen


Die folgenden Themen sind beispielhaft und spiegeln Inhalte wider, die wir in der Vergangenheit bereits erfolgreich durchgeführt haben.


Leistungssachbearbeitung


  • Bescheidtechniken

  • Karenzzeit bei den Kosten der Unterkunft

  • Bedarfe für Unterkunft und Heizung – Kostensenkung

  • Ermessensentscheidungen

  • Special: Selbstständige im SGB II – Tragfähigkeit

  • Aktuelle Gesetzesänderungen, zum Beispiel das 13. ÄndG SGB II

  • Leistungen bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt

  • Special: Ausländerrecht im SGB II – aktuelle Fragestellungen


Markt und Integration, Vermittlung


  • Grundsätzlicher Leistungsanspruch im SGB II und Erwerbsfähigkeit – Begriff, Abgrenzung, Zuständigkeitsfragen

  • Tatbestände der Minderungen sowie wichtiger Grund bei Meldeversäumnissen

  • Erreichbarkeit und der wichtige Grund

  • Zumutbarkeit – Begriff, Grenzen, Ermessensspielräume

  • Ermessen in der Arbeitsvermittlung – Vorgehen, Dokumentation, Fehlerquellen

  • Mitwirkungspflichten in der Arbeitsvermittlung – Umfang, Grenzen, Rechtsfolgen

  • Eingliederungsleistungen – alle Leistungen einzeln, Voraussetzungen und Praxisfragen

  • Teilnehmerauswahl FbW – Kriterien, Dokumentation, rechtssichere Entscheidung

  • Profiling und Dokumentation

  • Schwer erreichbare Kundinnen und Kunden

  • Specials: Alleinerziehende in der Beratung, kultursensible Beratung, wohnungslose Menschen


Die Fachsprechstunde erfindet sich mit jedem Jobcenter neu. Denkbar sind ebenso ein Workshop mit Führungskräften, die gemeinsame Arbeit an neuen internen Prozessen, die Prüfung von Bescheiden oder ganz andere Formate. Was zählt, ist allein das, was vor Ort gebraucht wird.


Was Teilnehmende und Häuser mitnehmen


  • Maximale Individualität – kein vorgegebenes Curriculum, sondern immer das Thema, das Ihr Haus gerade wirklich beschäftigt.

  • Verlässliche Kontinuität – feste Lehrkraft, feste Termine, aufeinander aufbauende Veranstaltungen über das ganze Jahr.

  • Nachhaltige Qualitätssicherung – regelmäßige Fachbegleitung statt punktueller Einzelmaßnahmen.

  • Wertschätzung für Ihre Mitarbeitenden – eine sichtbare Investition in Kompetenz und Sicherheit im Alltag.

  • Führungskräfte bleiben dran – das Format eignet sich ebenso für Teamleitungen und Fachaufsicht.

  • Schnelle Reaktion auf Neuerungen – Gesetzesänderungen und aktuelle Entwicklungen fließen direkt in die nächste Veranstaltung ein.

  • Spezialistenwissen bei Bedarf – für ausgewählte Themen können Lehrkräfte mit besonderer Fachtiefe hinzugezogen werden.


Als Rahmenvertragspartner profitieren Sie darüber hinaus von besonderen Konditionen für das gesamte weitere Bildungsangebot der Praxis Akademie SGB II. Die Einzelheiten regeln die Vertragsbestimmungen.



Fachsprechstunde, Inhouse-Seminar oder offenes Seminar?


Die drei Formate schließen sich nicht aus – sie lösen unterschiedliche Aufgaben. Diese Gegenüberstellung hilft bei der Einordnung:


Kriterium

Fachsprechstunde

Inhouse-Seminar

Offenes Seminar

Anlass

laufender, wechselnder Bedarf

klar umrissenes Thema für ein ganzes Haus

klar umrissenes Thema für einzelne Personen

Zeitraum

dauerhaft, in der Regel zwölf Monate

einmalig oder als Reihe

einmalig

Themenfestlegung

je Termin im Vorgespräch

vorab bei der Konzeption

durch die Ausschreibung vorgegeben

Teilnehmende

vom Jobcenter benannt

eigenes Haus

hausübergreifend

Stärke

Aktualität und Kontinuität

Tiefe und einheitlicher Wissensstand

Austausch über Häuser hinweg


Kurz gesagt: Das offene Seminar bringt Wissen in den Kopf einzelner Fachkräfte, das Inhouse-Seminar in ein ganzes Team – und die Fachsprechstunde hält es dort über das Jahr hinweg aktuell.


Legen wir los


Viele Jobcenter im Bundesgebiet setzen bereits auf regelmäßige Fachbegleitungsformate und erleben, wie sich Qualität, Sicherheit und Motivation im Team spürbar verbessern. Die Fachsprechstunde SGB II bringt dieses Modell auf den Punkt: flexibel und dauerhaft wirksam. Nicht als einmalige Maßnahme, sondern als verlässlicher Bestandteil Ihrer internen Qualitätsentwicklung.


Wir beraten Sie gern persönlich, entwickeln gemeinsam Ideen und erstellen ein individuelles Angebot. Sie erreichen uns unter kontakt@praxis-akademie-sgbii.de oder telefonisch unter +49 (0)160 1182687.







Sie möchten regelmäßig über Entwicklungen im Bereich SGB II, Grundsicherung, Integration und Bildung informiert werden?


Dann tragen Sie sich gerne in unseren Verteiler ein. Wir versenden in regelmäßigen Abständen:


  • aktuelle Informationen zu Fachthemen und Gesetzesänderungen,

  • Einladungen zu Vorträgen, Seminaren und Online-Formaten,

  • praxisnahe Fachimpulse und Methodentipps aus der Arbeit im Jobcenter-Kontext,

  • Hinweise zu neuen Qualifizierungsangeboten der Praxisakademie SGB II.



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