Seminare Sozialamt - Mitarbeiterschulung
Darlehen bei Mietschulden
– § 36 Abs. 1 SGB XII
Mietschulden gehören im SGB XII zu den besonders sensiblen Fallkonstellationen der Leistungsgewährung. Droht der Verlust der Wohnung, müssen Entscheidungen häufig kurzfristig getroffen werden. Gleichzeitig verlangt § 36 Abs. 1 SGB XII eine sorgfältige Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen und eine nachvollziehbare Ausübung des Ermessens.
Das 90-minütige Kompaktseminar vermittelt die notwendige rechtliche und verfahrensbezogene Sicherheit für die Bearbeitung von Anträgen auf Übernahme von Mietschulden im SGB XII. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann Mietschulden übernommen werden können oder sollen, welche Selbsthilfemöglichkeiten zu berücksichtigen sind und wie eine rechtssichere Ermessensentscheidung getroffen wird.
Behandelt werden außerdem die Abgrenzung von Schulden zu laufenden Bedarfen, die Bedeutung einer drohenden Wohnungslosigkeit sowie die Angemessenheit des betroffenen Wohnraums. Typische Problemfälle aus der Praxis – etwa wiederholte Mietrückstände, mietwidriges Verhalten oder weitere Schulden im Haushalt – werden in die rechtliche Prüfung einbezogen.
Ergänzend werden die sozialrechtlichen Auswirkungen der ab 2027 geplanten mietrechtlichen Änderungen praxisbezogen eingeordnet.
Zu den Seminarinhalten
Angebot
Code....................S7711
Typ.........................Seminar
Dauer.....................09.00 - 10.30 Uhr
Preis.......................95 €* (Ust. - befreit)
Ort.........................Online (MS Teams)
*Beachten Sie die Hinweise zu Rabatt- und Sonderkonditionen in den Teilnahmebedingungen
Seminarinhalte
Voraussetzungen für die Übernahme von Mietschulden
Tatbestandsvoraussetzungen des § 36 Abs. 1 SGB XII
Abgrenzung von Mietschulden zu laufenden Bedarfen
Definition und Nachweis einer drohenden Wohnungslosigkeit oder vergleichbaren Notlage
Schonfristzahlung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB und ihre Bedeutung für die Praxis
geplante mietrechtliche Änderungen ab 2027 und mögliche Auswirkungen auf das SGB XII
Einordnung von Strom- und Energieschulden
Erforderlichkeit und Angemessenheit richtig prüfen
Prüfung vorhandener Selbsthilfemöglichkeiten
Sicherungsalternativen und Ratenzahlungsvereinbarungen
Berücksichtigung verwertbaren Vermögens
Bedeutung der Angemessenheit des Wohnraums bei einer Schuldenübernahme
Umgang mit wiederholten Mietschulden
Berücksichtigung mietwidrigen oder sozialwidrigen Verhaltens bei der Prognoseentscheidung
Pflichtgemäßes Ermessen rechtssicher ausüben
Aufbau einer nachvollziehbaren Ermessensentscheidung
Regelermessen und atypische Fallgestaltungen
Voraussetzungen einer Ermessensreduzierung auf Null
Abwägung der relevanten Umstände des Einzelfalls
rechtssichere Begründung im Bescheid
typische Fehlerquellen in Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren
besondere Aspekte bei Kindern, chronisch kranken oder älteren Personen im Haushalt
Zielgruppe
Sachbearbeiter:innen in der Leistungsgewährung SGB XII
Mitarbeitende in Sozialämtern
Mitarbeitende aus Widerspruchs- und Rechtsstellen
Fachliche Ansprechpartner:innen und Teamleitungen
Mitarbeitende kommunaler Sozialhilfeträger
Fachkräfte aus Sozialberatungsstellen mit Schwerpunkt SGB XII
Betreuer:innen und weitere Fachkräfte, die Leistungsberechtigte bei Mietschulden beraten
Methoden
kompakter Fachinput
praxisnahe Fallkonstellationen
Einordnung typischer Entscheidungsprobleme
Besprechung häufiger Fehlerquellen
aktuelle rechtliche Entwicklungen
Raum für Fragen aus der Praxis
Materialien
Handout zur Veranstaltung
Kontakt
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
kontakt@praxis-akademie-sgbii.de
Tel.: +49 160 1182 687
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular:
Die nächsten Termine

Wohnraum sichern – rechtssicher entscheiden
Bei Mietschulden treffen existenzielle Notlagen auf komplexe rechtliche Anforderungen. Gerade deshalb braucht es eine strukturierte Prüfung und eine nachvollziehbare Ermessensentscheidung.
Das Seminar vermittelt die notwendige Sicherheit, um Anträge auf Mietschuldenübernahme nach § 36 Abs. 1 SGB XII fachlich fundiert zu prüfen, typische Fehler zu vermeiden und auch schwierige Einzelfälle rechtssicher zu entscheiden.



