Seminar SGB II - Mitarbeiterschulung
Vorläufige Bewilligung
im SGB II
§ 41a SGB II
Die vorläufige Bewilligung von Leistungen nach § 41a SGB II ist mehr als eine Übergangslösung – sie entscheidet über Zeiträume, Prognosen und rechtsichere Bescheide.
Dieses Seminar vermittelt Ihnen die rechtlichen Grundlagen der vorläufigen Bewilligung sowie deren Festsetzung und Änderungsbescheide. Anhand typischer Fallkonstellationen lernen Sie praxisnah, wie Sie Prognoseentscheidungen korrekt erstellen und rechtssichere Endfestsetzungen vornehmen.
Angebot
Code......................S4660
Typ.........................Seminar
Dauer.....................08.30 - 16.00 Uhr
Preis.......................210 €* (Ust. - befreit)
Ort.........................Online (Zoom)
*Beachten Sie die Hinweise zu Rabatt- und Sonderkonditionen in den Teilnahmebedingungen
Inhalte des Seminars zu Vorläufige Bewilligung im SGB II
Dozentin für dieses Thema:

Sonja Müller
Beschreibung
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Rechtliche Einordnung der Thematik
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Wir beleuchten die Rechtsgrundlage für eine vorläufige Bewilligung
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Anwendungsbeispiele
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Wann vorläufig – wann endgültig?
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Bedarfsdeckende Bemessung von Leistungen
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Was bedeutet das konkret?
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Prognoseerstellung
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Wie macht man es richtig?
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Änderungsbescheide bei vorläufiger Bewilligung
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Was sollte man hierzu unbedingt beachten?
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Endgültige Festsetzung
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Was ist hierbei zu beachten?
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Aktuelle Rechtsprechung
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Gibt es Neuigkeiten?
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Zielgruppe

Zertifikat
Alle Teilnehmenden erhalten ein qualifiziertes Zertifikat.
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Mitarbeitende der Leistungssachbearbeitung im SGB II
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Fachkräfte mit Verantwortung für Bescheidung und Endfestsetzung
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Organisationen, die Mitarbeitende zu prognose‑ oder bewilligungsrelevanten Fragen schulen möchten
Methoden
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Fachlicher Input mit Schwerpunkt Recht und Praxis
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Fallarbeit mit realen Konstellationen aus der Leistungspraxis
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Gruppen‑ oder Einzelarbeit zur Fallreflexion und Strategieentwicklung
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Kollegialer Austausch zu Handlungsmöglichkeiten und Bescheidpraxis
Materialien
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Handout zur Veranstaltung
Kontakt
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontakt@praxis-akademie-sgbii.de
Tel.: +49 175 826 1746
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular:
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Beendet
210 Euro

Vorläufig ist nicht gleich unsicher – und wer richtig bewilligt, schafft Klarheit von Anfang an.
Vorläufig zu bewilligen heißt nicht unsicher entscheiden – im Gegenteil: Es braucht klare Kriterien und fundierte Prognosen. Wer im Jobcenter sicher handelt, stellt nicht nur Verfahren auf, sondern Gewährleistung von Leistung. Denn am Ende geht’s darum, Entscheidungen zu treffen – die heute wirken und morgen Bestand haben.
