Seminar SGB II - Mitarbeiterschulung
Abgrenzung SGB II, SGB IX & SGB XII
– Erwerbsfähigkeit als zentrale Frage
Dieses Seminar vermittelt fundierte Kenntnisse zur Abgrenzung von SGB II, SGB IX und SGB XII mit besonderem Fokus auf die Erwerbsfähigkeit als entscheidendes Kriterium. Die Teilnehmenden lernen die rechtlichen Unterschiede, Zuständigkeiten und Auswirkungen für die Praxis kennen.
Praxisfälle veranschaulichen typische Herausforderungen in der Schnittstellenarbeit zwischen den Sozialgesetzbüchern.
Zu den Seminarinhalten
Angebot
Code....................S1100
Typ.........................Seminar
Dauer.....................2 Tage
jeweils 13.00 - 16.00 Uhr
Preis.......................210 €* (Ust. - befreit)
Ort.........................Online (Zoom)
Hinweise zur Onlineteilnahme
*Beachten Sie die Hinweise zu Rabatt- und Sonderkonditionen in den Teilnahmebedingungen
Seminarinhalte
Anspruchsvoraussetzungen nach SGB II, SGB IX und SGB XII
Unterschiede in den Leistungssystemen
Erwerbsfähigkeit als zentrales Kriterium
Definition und Feststellung der Erwerbsfähigkeit
Rechtliche Grundlagen und Verfahren
Zuständigkeiten und Zusammenarbeit mit medizinischen Diensten
Rechtliche Unterschiede zwischen SGB II, SGB IX und SGB XII
Leistungsarten und Zugangsvoraussetzungen
Besondere Herausforderungen in der Praxis
Praxisfälle und Schnittstellenarbeit
Typische Fallkonstellationen aus der Beratungspraxis
Lösungsstrategien und Zusammenarbeit zwischen Behörden
Zielgruppe
Arbeitsvermittler:innen
Fallmanager:innen
Integrationsfachkräfte
Beratungsstellen
Mitarbeitende Sozialämter
Methoden
Praxisnahe Fallbesprechungen
Diskussion zu Herausforderungen im Alltag
Erfahrungsaustausch und offene Fragen
Materialien
Handout zur Veranstaltung
Kontakt
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
kontakt@praxis-akademie-sgbii.de
Tel.: +49 160 1182 687
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular:
Die nächsten Termine
Grundlagen des Leistungsrecht
für Arbeitsvermittlung und Beratungsstellen
21. September 2026
195 €

Zuständigkeit klären – für klare Wege in der Beratung.
Ob SGB II, SGB IX oder SGB XII – die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig, aber entscheidend für den weiteren Verlauf. Wer ist erwerbsfähig, wer nicht? Und was bedeutet das für die Zuständigkeit?
Im Seminar zeigen wir, worauf es rechtlich ankommt, wie die Schnittstellen aussehen und warum eine sichere Einordnung auch im Beratungsalltag der Arbeitsvermittlung hilft.
Denn am Ende geht’s darum, Menschen nicht weiterzuschicken, sondern weiterzuhelfen.



