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Seminare Sozialamt - Mitarbeiterschulung

Mitwirkung und Auskunftsansprüche im SGB XII

– Von der Sachverhaltsaufklärung zum Bescheid

Wie gelangt man von der Sachverhaltsaufklärung zu einem rechtssicheren Bescheid im SGB XII?

Die Aufklärung des Sachverhalts bildet die Grundlage jeder Entscheidung im Sozialhilferecht. Dabei spielen Mitwirkungspflichten und Auskunftsansprüche eine zentrale Rolle: Welche Informationen dürfen angefordert werden, wann bestehen Mitwirkungspflichten – und wo liegen die Grenzen?

Dieses Seminar vermittelt praxisnah und rechtlich fundiert, wie Sachverhalte im SGB XII korrekt aufgeklärt und rechtssicher bewertet werden. Im Fokus stehen die gesetzlichen Grundlagen der Mitwirkung und Auskunft sowie deren Anwendung im Verwaltungsverfahren – von der ersten Prüfung bis zur Bescheiderstellung.

Ziel ist es, typische Fehler zu vermeiden, rechtliche Spielräume sicher zu nutzen und Entscheidungen nachvollziehbar und belastbar zu gestalten.

Zu den Seminarinhalten

Angebot

Code....................S6839


Typ.........................Seminar


Dauer.....................2 Tage,

jeweils 13.00 - 16.00 Uhr

                             

Preis.......................210 €* (Ust. - befreit)


Ort.........................Online (Zoom)

*Beachten Sie die Hinweise zu Rabatt- und Sonderkonditionen in     den Teilnahmebedingungen

Nächster Termin

Mitwirkung und Auskunftsansprüche im SGB XII

12. + 14. Oktober 2026

Weitere Termine

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Seminarinhalte

  • Grundlegende Anker im SGB XII
    §§ 2, 18, 19 SGB XII: Nachrang der Sozialhilfe, Einsetzen der Sozialhilfe, Einsatzverpflichtung von Einkommen und Vermögen, Bedarfsermittlung (Überblick)


  • Mitwirkungspflichten und Verfahrensgrundsätze
    §§ 20 ff. SGB X und §§ 60 ff. SGB I
    Umfang und Grenzen der Mitwirkung
    Besonderheiten bei leistungsberechtigten Personenkreisen im SGB XII


  • Konkrete Aufklärungsnormen im SGB XII
    §§ 117, 118 SGB XII (Auskunftsansprüche)
    § 44a SGB XII (vorläufige Entscheidung)


  • Typische Fehler und rechtssichere Anwendung
    Ermessensnichtgebrauch (§ 66 SGB I)
    Vorrang spezieller Normen vor allgemeinen Mitwirkungspflichten
    Strukturierte Sachverhaltsaufklärung als Grundlage für den Bescheid

Zielgruppe

  • Mitarbeitende im Sozialamt oder in Sozialbehörden mit Bezug zum SGB XII

  • Fachkräfte in der Leistungsbearbeitung und Sachverhaltsaufklärung

  • Mitarbeitende, die ihre Kenntnisse zu Mitwirkungspflichten und Auskunftsansprüchen vertiefen möchten

Methoden

  • Fachlicher Input mit klarer Struktur

  • Praxisnahe Fallbeispiele

  • Austausch zu typischen Problemstellungen

  • Übertragung auf den eigenen Arbeitsalltag

Materialien

  • Handout zur Veranstaltung

Lehrkraft

Dozent Christopher Rein

Zertifikat

Alle Teilnehmenden erhalten

ein qualifiziertes Zertifikat. 

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Kontakt

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

kontakt@praxis-akademie-sgbii.de

Tel.: +49 160 1182 687

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular: 

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Die nächsten Termine

Mitwirkung und Auskunftsansprüche

im SGB XII

12. Oktober 2026

180 €

Mitwirkung und Auskunftsansprüche

im SGB XII

14. Oktober 2026

180 €


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Sachverhalt klären – für rechtssichere Entscheidungen im Sozialhilferecht

Sachverhaltsaufklärung ist kein Selbstzweck – sie ist die Grundlage jeder richtigen Entscheidung.
Wer Mitwirkung und Auskunft richtig einordnet, schafft Klarheit im Verfahren und Sicherheit im Bescheid.
Denn am Ende geht’s darum, den Sachverhalt sauber zu klären – und Entscheidungen rechtssicher zu treffen.

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