Änderungen beim Bürgergeld: Was die neue Grundsicherung im SGB II bringen soll
- battardmyriam
- 13. Dez. 2025
- 3 Min. Lesezeit
Mit dem aktuellen Referentenentwurf zum 13. Gesetz zur Änderung des SGB II und anderer Gesetze plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) weitreichende Veränderungen im System der Grundsicherung. Im Mittelpunkt steht die Ablösung des bisherigen Bürgergeldes und die Einführung einer neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende – verbunden mit zahlreichen strukturellen und leistungsrechtlichen Anpassungen.
Die Reform ist Teil des Koalitionsvertrags und soll eine stärkere Fokussierung auf Eigenverantwortung, Vermittlung und verbindliche Mitwirkung bringen. Was genau geplant ist, welche Auswirkungen das auf die Praxis in Jobcentern und Verwaltungen hat – und wie Sie sich vorbereiten können – lesen Sie in diesem Beitrag.

Von Bürgergeld zur neuen Grundsicherung: Was ist geplant?
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende steht erneut vor einer tiefgreifenden Reform. Mit dem Referentenentwurf zum 13. Gesetz zur Änderung des SGB II plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nicht nur eine inhaltliche, sondern auch eine strukturelle und sprachliche Neuausrichtung des Bürgergeldes.
Der Begriff „Bürgergeld“ soll abgelöst werden – stattdessen ist von einer neuen Grundsicherung die Rede. Dieser Wandel ist mehr als eine Namensänderung: Er bringt deutliche Veränderungen für die Praxis in Jobcentern, vor allem in der Arbeitsvermittlung und der Leistungsgewährung.
Ziel der Reform ist es, die Eigenverantwortung zu stärken, die Vermittlung in Arbeit zu beschleunigen und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen. Dabei werden sowohl Rechte als auch Pflichten der Leistungsberechtigten neu justiert.
Orientierung in einem sich wandelnden System
Auch wenn sich der Gesetzesentwurf noch im Verfahren befindet, ist der geplante Reformkurs klar erkennbar. Für Mitarbeitende in Jobcentern und bei Trägern stellt sich deshalb schon jetzt die Frage: Was genau wird sich ändern – und wie bereiten wir uns am besten vor?
Wir geben Ihnen hier einen kompakten Überblick über die zentralen Inhalte des Entwurfs – und zeigen, wie Sie sich fachlich auf die Reform vorbereiten können.
Geplante Änderungen im Überblick
(Stand: Referentenentwurf des BMAS, Nov. 2025)
Begriffliche Neuausrichtung
Der Begriff „Bürgergeld“ entfällt im Gesetz – künftig heißt es wieder: Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die Leistungsbezeichnung lautet: Grundsicherungsgeld
Stärkung des Vermittlungsvorrangs (§ 3a SGB II‑E)
Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung wird vorrangiges Ziel – vor flankierenden Leistungen
Weiterentwicklung des Kooperationsplans (§ 15 SGB II)
Einführung eines „verbindlichen persönlichen Angebots“
Wegfall des bisherigen Schlichtungsverfahrens
Neue Mitwirkungspflichten (§§ 7b, 31 ff. SGB II)
Verpflichtendere Teilnahme an Terminen, Maßnahmen und Beratung
Vereinheitlichung und Verschärfung der Sanktionsregeln
Schutzregelungen für besondere Bedarfsgruppen bleiben bestehen
Vermögensprüfung & Karenzzeit (§ 12 SGB II)
Abschaffung der Vermögenskarenz
Einführung eines altersabhängigen Schonvermögens (z. B. 15.000 € je Lebensjahr ab 60)
Kosten der Unterkunft (§ 22 SGB II)
Neue, engere Vorgaben zur Angemessenheit von Mieten
Verpflichtung zur aktiven Kostensenkung bei zu hohen Wohnkosten
Verfahrensrechtliche Änderungen
Neufassung von § 41a (vorläufige Entscheidungen) und § 43 (Aufrechnungen)
Neue Regelungen zur Nachweispflicht von Dritten (Vermieter, Arbeitgeber etc.)
Arbeitgeberhaftung (§ 62a SGB II)
Arbeitgeber haften für Schäden, wenn sie Schwarzarbeit ermöglichen oder Mindestlohn unterlaufen
Digitalisierung (§ 50b SGB II)
Einführung einer Digitalisierungsnorm zur Vereinfachung interner Verfahren und Kommunikation
Ausblick: Was heisst das für Jobcenter und Träger?
Die geplanten Regelungen machen deutlich: Die Rollen in der Grundsicherung verändern sich.Fachkräfte in der Arbeitsvermittlung müssen künftig mit verbindlicheren Verfahren arbeiten, Beratung klarer dokumentieren und passgenauer auf individuelle Integrationsbedarfe eingehen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Leistungsgewährung – insbesondere bei Mitwirkung, Sanktionen, Datenprüfung und Leistungsunterbrechungen.
Es wird mehr denn je darauf ankommen, dass Fachkräfte die neuen Regelungen sicher anwenden können und Bereiche wie Vermittlung und Sachbearbeitung eng verzahnt zusammenarbeiten.
Link zum Referentenentwurf: Hier geht's zum Entwurf
Frühzeitig vorbereitet: Unsere Veranstaltungen zur Reform
Rechtzeitig informiert zu sein ist der Schlüssel, um sich und Ihr Team gezielt auf die kommenden gesetzlichen Änderungen einzustellen, Handlungssicherheit zu gewinnen und die Umsetzung in der Praxis erfolgreich zu gestalten.
Deshalb bieten wir eine kostenfreie Informationsveranstaltung zu allen geplanten Änderungen an:
Außerdem finden Sie hier unsere Seminare zu dem Thema:
Alle Formate werden laufend aktualisiert – mit Blick auf die politische Entwicklung und die konkrete Rechtsanwendung. So bleiben Fachkräfte gut vorbereitet – ganz gleich, wie sich die Neue Grundsicherung im Detail ausgestaltet.
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